Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen zwischen der Hraban Jonas Bräutigam, Viktor Trost, Gregor Trost GbR (Auftragnehmer) und dem Auftraggeber.
1.2 Abweichungen von diesen AGB bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und sind nur im Einzelfall wirksam.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im jeweiligen Angebot spezifizierten Dienstleistungen zu erbringen. Die genaue Beschreibung der Leistungen sowie die Vergütung und das erforderliche Werbebudget werden im Angebot festgelegt.
3. Vertragsschluss
3.1 Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zustande. Der Vertrag wird verbindlich, wenn der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers schriftlich unterschreibt oder anderweitig bestätigt. Die genauen Details des Angebots, einschließlich aller Leistungs- und Vergütungsbedingungen, gelten als verbindlicher Bestandteil des Vertrages.
4. Vergütung
4.1 Die Vergütung für die Leistungen des Auftragnehmers wird im jeweiligen Angebot festgelegt. Sämtliche Zahlungen sind gemäß der im Angebot angegebenen Fälligkeit zu leisten.
4.2 Sofern im Angebot Werbebudget erforderlich ist, verpflichtet sich der Auftraggeber, dieses ausschließlich für die im Angebot angegebene Werbemaßnahme zu nutzen. Das Werbebudget muss umgehend nach Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden und wird vom Auftragnehmer nur für den vorgesehenen Werbezweck verwendet.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Mitwirkungspflichten zu erfüllen, die aus der angebotenen Dienstleistung konkludent hervorgehen. Hierzu gehört insbesondere, alle nötigen Maßnahmen zur Umsetzung der im Angebot vereinbarten Anzahl an Drehterminen bereitzustellen (ein Drehtermin entspricht einem Arbeitstag innerhalb Deutschlands) sowie Webseite und online Zugänge zu sozialen Netzwerken sofern diese vorhanden sind dem Auftragnehmer zugänglich zu machen.
5.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass am Drehtag die notwendigen Materialien, Mitarbeiter, Fahrzeuge, Räumlichkeiten, Genehmigungen und sonstigen Ressourcen bereitgestellt werden, die für den Drehtermin erforderlich sind, sodass die geplanten Inhalte ohne Einschränkungen umgesetzt werden können.
Unterlässt der Auftraggeber eine für die Leistungserbringung notwendige Mitwirkungspflicht und kann dadurch die vereinbarte Anzahl oder Qualität an Inhalten nicht produzieren, so wird entweder ein zusätzlicher Drehtag angesetzt und mit 3000 Euro (brutto) berechnet, bei denen die noch geschuldeten Inhalte umgesetzt werden soweit bei diesem zusätzlichen Termin alle Mitwirkungspflichten erfüllt sind, oder der Auftraggeber akzeptiert die reduzierte Anzahl der produzierten Inhalte oder auch entsprechend geändertes Qualitätsniveau der Inhalte wobei der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers unberührt bleibt.
5.3 Drehtermine müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Erfolgt keine rechtzeitige Absage, wird ein zusätzlicher Drehtermin im Wert von 3000 Euro berechnet.
5.4 Der Auftragnehmer kann nach vorheriger Abstimmung auf vom Auftraggeber bereitgestellte Bild- und Videoinhalte zurückgreifen. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer hierfür die erforderlichen Unterlizenzen ein.
5.5 Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, alle erforderlichen Einwilligungen und Nutzungsrechte für die Veröffentlichung von Inhalten einzuholen, in denen Mitarbeiter, Fahrzeuge, Räumlichkeiten oder andere identifizierbare Elemente des Unternehmens zu sehen sind. Er gewährleistet, dass diese frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Der Auftragnehmer übernimmt hierfür keine Haftung.
5.6 Beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer mit der Schaltung von Online-Werbeanzeigen im Namen des Auftraggebers, erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer hierfür die erforderliche Vollmacht. Diese Vollmacht umfasst insbesondere die Erstellung und Anpassung der jeweiligen Kampagnen auf den eingesetzten Plattformen.
6. Haftung
6.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
6.2 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Nutzung von Werbemitteln oder von Werbebudget, das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurde.
6.3 Auf das Pausieren, Einschränken oder Ablehnen der Werbekampagnen, wie auch das temporäre oder dauerhaft sperren von Accounts, Werbekonten oder Zugänge des Auftraggebers durch Plattformen, hat der Auftragnehmer keinen Einfluss. Vergütungsansprüche des Auftragnehmers bleiben durch derartige Maßnahmen unberührt.
7. Nutzungsrechte
7.1 Alle im Rahmen der vertraglichen Leistung vom Auftragnehmer erstellten Werke, Inhalte oder Materialien (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Texte, Grafiken, Designs, Software und sonstige digitale Inhalte) bleiben im Eigentum des Auftragnehmers.
7.2 Der Auftraggeber erhält das einfache, nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die vom Auftragnehmer erstellten Werke im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere die Weitergabe an Dritte oder die kommerzielle Nutzung ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers, ist nicht gestattet.
7.3 Soweit im Angebot keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, gehen alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte nach vollständiger Zahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
8. Vertragsdauer und Kündigung
8.1 Der Vertrag tritt mit Annahme des Angebotes in Kraft und hat die im Angebot angegebene Laufzeit (Erstlaufzeit). Wird im Rahmen der erstmalig vereinbarten laufzeit eine Kündigung von einer der beiden Parteien ausgesprochen ist diese mit dem Enddatum der vereinbarten Laufzeit wirksam. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
8.2 Sofern im Angebot keine abweichende Regelung getroffen wurde, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit automatisch um jeweils 30 Tage (Folgelaufzeit). Alternativ kann vor der Verlängerung, unter beiderseitiger Zustimmung, ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Eine Kündigung der Folgelaufzeit ist jeweils mit einer Frist von 30 Tagen möglich.
9. Zusatzvereinbarungen
9.1 Garantievereinbarung
Ein Lead (Bewerber oder potenzieller Kundenkontakt) gilt als qualifiziert, wenn er den im Onboarding-Gespräch gemeinsam festgelegten Kriterien entspricht. Das Dokument aus dem Onboarding Gespräch wird ausdrücklich Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur nach beiderseitiger Zustimmung möglich.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, qualifizierte Leads innerhalb von 48 Stunden zu kontaktieren. Erfolgt dies nicht, erlischt damit auch die Garantie. Sollte die in der Garantie zugesicherte Anzahl an qualifizierten Leads oder mindestens eine erfolgreiche Einstellung innerhalb der Vertragslaufzeit nicht erreicht werden, verpflichtet sich der Auftragnehmer, seine Dienstleistungen weiterzuführen, bis die garantierte Anzahl an qualifizierten Leads erreicht oder eine Person erfolgreich eingestellt oder das Vertragsverhältnis seitens des Auftraggebers gekündigt wurde. Ungeachtet der kostenlosen Weiterführung der Dienstleistungen nach Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit, bleibt der Auftraggeber verpflichtet, das erforderliche Werbebudget bereitzustellen und zu übernehmen und das minimale Werbebudget von 1000 Euro (brutto) pro Monat dabei nicht zu unterschreiten. Das Werbebudget muss weiterhin jeweils vor Beginn der monatlichen Kampagne an den Auftragnehmer überwiesen werden. Sollte der Auftraggeber sich weigern, das Werbebudget zur Verfügung zu stellen, erlischt damit auch die Garantie. Die Garantie gilt nur für die im Angebot festgelegten Dienstleistungen
9.2 Werbebudget
Das Werbebudget wird in Tagessätzen festgelegt und kann entweder direkt vom Auftraggeber an die Werbeplattform gezahlt werden oder jeweils 30 Tagessätze im Voraus für den entsprechenden Kampagnenzeitraum an den Auftragnehmer überwiesen werden.
Die Verwendung des Werbebudgets liegt vollständig im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers. Dieser kann über die Höhe und Proportionalität auf die verschiedenen Plattformen unter eigenem Ermessen mit dem Ziel einer bestmöglichen Budgetverteilung entscheiden.
Beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer mit der Schaltung von Online-Werbeanzeigen im Namen des Auftraggebers, erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer hierfür die erforderliche Vollmacht. Diese Vollmacht umfasst insbesondere die Erstellung und Anpassung der jeweiligen Kampagnen auf den eingesetzten Plattformen.
9.3 Vergütung und Zahlungsmodalitäten
Ist eine Ratenzahlung vereinbart, wird die erste Rate mit Vertragsschluss fällig; sämtliche weiteren Raten sind jeweils nach dem im Angebot festgelegten Zahlungsplan, sofern nichts genaueres bestimmt ist monatlich, im Voraus zu begleichen.
Zahlungen können – sofern vereinbart – per SEPA-Lastschrift erfolgen. Der Auftraggeber stellt eine ausreichende Deckung des verwendeten Kontos sicher. Etwaige Rücklastschriftgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers.
10. Vertraulichkeit
10.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
10.2 Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.
11. Aufzeichnung von Telefonaten / Videokonferenzen
Bei fernmündlich oder per Videokonferenz abgeschlossenen Verträgen kann der Auftragnehmer das Gespräch zu Dokumentations- und Beweiszwecken aufzeichnen. Aufbewahrungs- und Löschfristen können gesondert festgelegt werden.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB anzupassen, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist. Der Auftraggeber wird über Änderungen rechtzeitig informiert; widerspricht er nicht innerhalb von zwei Wochen, gelten die geänderten AGB als angenommen
12.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Form.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen zwischen der Hraban Jonas Bräutigam, Viktor Trost, Gregor Trost GbR (Auftragnehmer) und dem Auftraggeber.
1.2 Abweichungen von diesen AGB bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und sind nur im Einzelfall wirksam.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im jeweiligen Angebot spezifizierten Dienstleistungen zu erbringen. Die genaue Beschreibung der Leistungen sowie die Vergütung und das erforderliche Werbebudget werden im Angebot festgelegt.
3. Vertragsschluss
3.1 Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zustande. Der Vertrag wird verbindlich, wenn der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers schriftlich unterschreibt oder anderweitig bestätigt. Die genauen Details des Angebots, einschließlich aller Leistungs- und Vergütungsbedingungen, gelten als verbindlicher Bestandteil des Vertrages.
4. Vergütung
4.1 Die Vergütung für die Leistungen des Auftragnehmers wird im jeweiligen Angebot festgelegt. Sämtliche Zahlungen sind gemäß der im Angebot angegebenen Fälligkeit zu leisten.
4.2 Sofern im Angebot Werbebudget erforderlich ist, verpflichtet sich der Auftraggeber, dieses ausschließlich für die im Angebot angegebene Werbemaßnahme zu nutzen. Das Werbebudget muss umgehend nach Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden und wird vom Auftragnehmer nur für den vorgesehenen Werbezweck verwendet.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Mitwirkungspflichten zu erfüllen, die im Angebot angegeben sind, um eine ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistung zu gewährleisten. Hierzu gehören insbesondere Informationen und Zugriffsrechte auf Bild- und Videoihalte, sowie Webseite und Zugänge zu sozialen Netzwerken sofern diese vorhanden sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, zu allen vereinbarten Beratungsterminen (insbesondere 1:1) pünktlich zu erscheinen.
5.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten, die für die Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen erforderlich sind, fristgerecht zur Verfügung zu stellen.
5.3 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die im Angebot angegebenen Mitwirkungshandlungen zu erfüllen, um eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen zu ermöglichen.
6. Haftung
6.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
6.2 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Nutzung von Werbemitteln oder von Werbebudget, das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurde.
7. Nutzungsrechte
7.1 Alle im Rahmen der vertraglichen Leistung vom Auftragnehmer erstellten Werke, Inhalte oder Materialien (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Texte, Grafiken, Designs, Software und sonstige digitale Inhalte) bleiben im Eigentum des Auftragnehmers.
7.2 Der Auftraggeber erhält das einfache, nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die vom Auftragnehmer erstellten Werke im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere die Weitergabe an Dritte oder die kommerzielle Nutzung ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers, ist nicht gestattet.
7.3 Soweit im Angebot keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, gehen alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte nach vollständiger Zahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
8. Vertragsdauer und Kündigung
8.1 Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und hat die im Angebot angegebene Laufzeit. Wird im Rahmen einer Kampagne im Angebot ein Enddatum genannt, endet die Zusammenarbeit mit dessen Eintreffen automatisch und ohne dass es einer Kündigung bedarf.
8.2 Der Vertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
9. Zusatzvereinbarungen
9.1 Garantievereinbarung
Für Angebote, die eine Garantie beinhalten, gelten folgende Zusatzvereinbarungen:
Die Garantie von Bewerbungseingängen verfällt mit der einmaligen erfolgreichen Einstellung eines Bewerbers. Ein Bewerber gilt als qualifiziert, sobald er erfolgreich den Antrags-Bewerbungsprozess durchlaufen hat. Sollten die in der Garantie zugesicherten Bewerbungen innerhalb der Vertragslaufzeit nicht erreicht werden, verpflichtet sich der Auftragnehmer, seine Dienstleistungen kostenlos weiterzuführen, bis die garantierte Anzahl an qualifizierten Bewerbern erreicht wurden oder eine Person erfolgreich eingestellt wurde. Ungeachtet der kostenlosen Weiterführung der Dienstleistungen nach Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit, bleibt der Auftraggeber verpflichtet, das erforderliche Werbebudget bereitzustellen und zu übernehmen und das minimale Werbebudget dabei nicht zu unterschreiten. Das Werbebudget muss weiterhin jeweils vor Beginn der monatlichen Kampagne an den Auftragnehmer überwiesen werden. Sollte der Auftraggeber sich weigern, das Werbebudget zur Verfügung zu stellen, erlischt damit auch die Garantie. Die Garantie gilt nur für die im Angebot festgelegten Dienstleistungen
9.2 Werbebudget
Sofern im Angebot ein Werbebudget vorgesehen ist, wird dieses ausschließlich für die festgelegten Werbemaßnahmen verwendet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Werbebudget nicht anderweitig zu nutzen und dem Auftraggeber die Ausgaben auf Nachfrage entsprechend der festgelegten Werbemaßnahmen zu dokumentieren.
10. Vertraulichkeit
10.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
10.2 Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
11.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Form.